bleib bei mir
bleib bei mir ist die Geschichte von Neuanfängen. Nach dem Tod ihres Ehemanns L lernt die Ich-Erzählerin M kennen. Er ist siebzehn Jahre jünger als sie und Handwerker. Mit M entdeckt die Erzählerin eine neue Art der Liebe – freudvoller, direkter und intensiver als alles, was sie zuvor empfunden hat. Gleichzeitig schreibt sie an einem neuen Roman, der sich als Text im Text und raffinierte Spiegelgeschichte entfaltet. So unvermittelt wie seine Gefühle sind aber auch Ms Emotionen. Angesichts seines
Unvermögens, mit eigenen Schwächen umzugehen, stellt sich für die Erzählerin die Frage, was Liebe erlaubt und was sie aushalten kann.
Mit bleib bei mir schreibt Hanne Ørstavik ihre Erzählwelt in ihrer einzigartigen Art fort.
Eine aufrichtige Betrachtung des eigenen Empfindens mit besonderer literarischer Kraft.
Gebunden mit Lesebändchen, 208 Seiten, 12 x 20 cm
Empfehlungen & Rezensionen
»Die Geschichte der Beziehung zu M gehört zu den besten, die Ørstavik geschrieben hat.«
Aftenposten
»Eine Lektüre, die tiefer hinter die Mechanismen von dysfunktionalen Beziehungen blickt und immer mit einem zärtlichen Auge auf unseren Schwächen und unserer Sehnsucht nach Liebe blickt.«
Instagram @lust_auf_literatur
»Hanne Ørstavik schenkt uns einen mäandernden, suchenden Text, der mit großer sprachlicher Intensität die Dynamiken von früh erlebter Gewalt bis in unser Erwachsenenleben auslotet – und der hofft, dass die Liebe ein Heilmittel sein kann. […] es ist aufrüttelnd, es ist bewegend und klärend.«
Frank Keil, Nordis Magazin
»Seelensuche auf Hochtouren ... Ørstavik schreibt mit so viel Mut, dass dem Leser der Angstschweiß auf der Stirn steht ...
Das ist Hanne Ørstavik in Höchstform.«
Dagbladet
»In kurzen Absätzen von »Bleib bei mir« durchdringt die Ich-Erzählerin ihr eigenes Wesen und den Versuch der Annäherung an den Geliebten.«
Valerie Bäuerlein, Berliner Morgenpost
Weitere Informationen
Produktsicherheit:
Karl Rauch Verlag GmbH & Co. KG
Grafenberger Allee 82
40237 Düsseldorf
info@karl-rauch-verlag.de
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich.
